Versicherungsschäden
Professionelle Unterstützung bei Blitz-, Überspannungs- und Wasserschäden
Richtiges Vorgehen bei Blitz-/Überspannungs- und Wasserschäden
Das richtige Verhalten im Schadensfall durch den Betreiber der Heizungsanlage ist sehr wichtig:
Je nach Unwetter (Hochwasser, Blitzschlag) und dem daraus entstandenen Schaden an der Heizungsanlage ist die entsprechende Versicherung (Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung oder in speziellen Fällen die Elementarschadenversicherung) für die Schadensregulierung zuständig.
Die Versicherung sollte sofort informiert werden. Dazu gehört die Dokumentation des Schadens z.B. mithilfe von Fotos oder Videos und das Aufbewahren der beschädigten Gegenstände für den Gutachter.
Es ist nicht unüblich, dass nach einem Schadensfall der Versicherer den Schaden vor der Regulierung begutachtet und erst nach der Begutachtung das weitere Vorgehen sowie die Schadensregulierung mit dem Versicherten festlegt.
Ob ein Schadteil ausgetauscht werden muss oder zu reparieren ist, kann nur ein staatlich vereidigter Sachverständiger beurteilen; diese Sachverständigen werden von den Versicherungen eingeschaltet. Ob die Kosten übernommen werden, hängt zudem von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.
Wir als Servicefirma oder der Anlagenhersteller können keine Gutachten erstellen oder Schadteile prüfen. Wir können lediglich eine technische Empfehlung aussprechen.
Technische Empfehlung
1. Blitz- und Überspannungsschäden
Überspannungsschäden entstehen nicht durch direkten Blitzeinschlag, sondern durch Überspannung, die außerhalb des Gebäudes aufgetreten ist.
Wir empfehlen bei Schäden, die durch Blitzschlag/Überspannung an Regelungen verursacht werden, grundsätzlich die komplette Regelung auszutauschen.
Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass neben den offensichtlich durch den Blitzschlag/Überspannung geschädigten Bauteilen auch weitere Bauteile vorgeschädigt sind.
Bei der Fehlersuche zeigen die Bauteile noch keine Fehler, fallen jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem späteren Zeitpunkt aus.
Mögliche Blitzschutzmaßnahmen
Es gibt grundsätzlich drei Arten von Blitzschutz:
- Äußerer Schutz (Grobschutz) gegen direkten Blitzeinschlag, z.B. Blitzableiter.
- Innerer Schutz für die komplette elektrische Installation durch Blitzstromableiter.
- Feinschutz in den einzelnen elektrischen Geräten gegen Überspannungen.
Einen hundertprozentigen Blitzschutz für Heizungsregelungen gibt es selbst bei Realisierung aller drei Schutzmaßnahmen nicht.
2. Wasserschäden
Bei Schäden, die durch Wasser/Feuchtigkeit entstehen, ist nicht auszuschließen, dass die Regelung durch Oxidation und Verunreinigung nachhaltig geschädigt wird.
Die Fehler zeigen sich vielleicht nicht sofort, doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fällt die Regelung zu einem späteren Zeitpunkt aus.
Um dieser Situation vorzubeugen, empfehlen wir alle mit Wasser beaufschlagten elektrischen Komponenten auszutauschen.
Wir können den Schaden direkt mit Ihrem Versicherer abrechnen.
Ihre Ansprechpartner
Andrej Maier
Geschäftsführung
Installations- & Heizungsbaumeister
geprüfter Energieberater (HWK)
